
Haus in Spanien kaufen als Deutscher: die Notar-Illusion
Deutsche kaufen nach den Briten die meisten spanischen Wohnungen. Der notario ähnelt dem Notar, schützt aber deutlich weniger. Das ist die Lücke.
AiMYNDi · Redaktion
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Paragraf 311b BGB zwingt den deutschen Kauf zum Notar. Der compromesso braucht keinen, und Italien nimmt 9 % statt der 6,5 % in Nordrhein-Westfalen.

Frankreich verlangt 5,81% bis 6,32% Grunderwerbskosten für eine Bestandsimmobilie. Mehr als Bayerns 3,5%, weniger als die 6,5% in Nordrhein-Westfalen.

Nichtansässige zahlen in Portugal pauschal 7,5% IMT, ohne jede Vergünstigung. Und gebunden sind Sie lange bevor ein Notar den Vertrag vorliest.

In Finnland kauft man Anteile an einer Wohnungsgesellschaft. In Deutschland kauft man Wohnungseigentum, geregelt durch die Teilungserklärung des Hauses.

In Norwegen bindet ein angenommenes Gebot sofort. In Deutschland bindet nichts, bis der Notar den Kaufvertrag verliest. Die Grunderwerbsteuer setzt das Land.

Großbritannien erhebt 5% Zweitwohnungs- und 2% Auslandszuschlag. Deutschland erhebt keines davon: 3,5% bis 6,5% Grunderwerbsteuer, je nach Bundesland.

Niederländische Käufer haben drei Tage Bedenkzeit. In Deutschland verliest der Notar den Vertrag, und mit der Unterschrift sind Sie gebunden.

Dänemark entscheidet, wer ein dänisches Ferienhaus besitzen darf. Deutschland prüft die Staatsangehörigkeit nicht, verlangt aber mindestens 3,5 Prozent.

In Schweden genügt eine von den Parteien unterschriebene Kaufhandlung, 1,5% Stempelsteuer. Deutschland verlangt einen Notar und mindestens 3,5%.